Zwei neue Pflegebudgets sollen Licht in den Leistungs-Dschungel bringen

Betreuungsleistungen, Sachleistungen, Verhinderungspflege, Kurzzeit-, Tages- oder Nachtpflege: Haben Sie noch Überblick im Leistungs-Dschungel der Pflegeversicherung? Zwei neue Pflegebudgets sollen künftig für mehr Klarheit und weniger Bürokratie bei den häuslichen Pflegeleistungen sorgen.

Gut 2,6 Millionen Menschen in Deutschland werden zu Hause gepflegt. Jedem von ihnen stehen unterstützende Leistungen der Pflegeversicherung zu. Doch längst nicht alle ambulant versorgten Menschen und ihre Angehörigen nutzen diese Angebote. Der Grund: Sie verlieren im bürokratischen Leistungs-Dschungel schlichtweg den Überblick und die Motivation. Der Pflegebevollmächtigte der Bundesregierung, Andreas Westerfellhaus, will das nicht länger hinnehmen und hat einen konkreten Gegenentwurf vorgelegt – auch zur Entlastung pflegender Angehöriger.

Demenzbetreuung_Dresden

Nutzen Sie die Hilfe, die Ihnen zusteht.

Unser geschultes Team unterstützt Sie individuell und zuverlässig bei den vielfältigen Aufgaben der häuslichen Pflege.

Die Forderung: Mehr Flexibilität und Überblick im „Leistungswirrwarr“

Wer Unterstützung in der häuslichen Pflege braucht, soll diese künftig leichter bekommen und flexibler einsetzen können. Dafür möchte Westerfellhaus „das System entbürokratisieren, einfacher machen und mehr direkte finanzielle Mittel“ ermöglichen, heißt es in einem Reformkonzept, das er Mitte Februar in Berlin vorstellte. Ambulant versorgte Pflegebedürftige haben Anspruch auf zahlreiche, teils auch kombinierbare Einzelleistungen. Die verschiedenen Anträge, Regelungen und Ausnahmen seien jedoch viel zu kompliziert, kritisierte Westerfellhaus. Deshalb möchte er das bisherige „Leistungswirrwarr“ durch zwei flexible Budgets auflösen: ein Pflege- und ein Entlastungsbudget.

Reformkonzept sieht zwei Budgets vor

Die geplanten Budgets sollen die aktuellen Leistungen der Pflegeversicherung bündeln, damit Hilfsangebote für die häusliche Pflege leichter beantragt und genutzt werden können.

Das monatliche Pflegebudget soll vom Pflegegrad abhängig sein und kann sowohl für Leistungen von ambulanten Pflege- und Betreuungsdiensten als auch für Pflegehilfsmittel aufgewendet werden. Es umfasst also die Pflegesachleistungen beziehungsweise das Pflegegeld, den Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro pro Monat und zusätzlich 40 Euro für Hilfsmittel. Wird das Budget nicht ausgeschöpft, soll es zu 50 Prozent ausbezahlt werden und frei zur Verfügung stehen.

Das Entlastungsbudget richtet sich gezielter an die pflegenden Angehörigen und soll unter anderem die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf vereinfachen. Zudem soll es die Pflege sichern, wenn Angehörige verhindert sind oder Entlastung brauchen. Das Entlastungsbudget fasst zum Beispiel die bisherigen Beträge für Kurzzeit-, Tages- und Nachtpflege zusammen. Die Höhe hängt ebenfalls vom Pflegegrad ab.

Viele Pflegeleistungen bleiben ungenutzt – zum Nachteil der Angehörigen

Immer mehr ambulant betreute Menschen würden sich im bestehenden Leistungssystem der Pflegeversicherung nicht gut versorgt fühlen, heißt es im Reformkonzept. Zwar decke die Pflegeversicherung grundsätzlich viele Bedürfnisse ab. „Aber den Menschen fehlt oft das Wissen, welche Leistungen es überhaupt gibt“, so Westerfellhaus. Insbesondere Leistungen zur Entlastung pflegender Angehöriger würden deshalb oft nicht abgerufen werden.

Die Kritik ist nicht ungerechtfertigt. Laut Barmer-Pflegereport wünscht sich mehr als die Hälfte aller pflegenden Angehörigen weniger Bürokratie bei der Beantragung von Leistungen, feste Ansprechpartner und mehr Aufklärung über die Leistungen, die ihnen zustehen. „Viele pflegende Angehörige sind an der Grenze der Belastbarkeit angekommen“, so der Autor des Pflegereports, Prof. Heinz Rothgang von der Universität Bremen.

Entwurf findet Zuspruch von Sozialverbänden

Auch Sozialverbände wie der VdK begrüßen Westerfellhaus‘ Vorstoß. Es sei „höchste Zeit“ für das im Koalitionsvertrag der Bundesregierung vereinbarte Entlastungsbudget, so VdK-Präsidentin Verena Bentele. Nach Einschätzung des Sozialverbands würden zum Beispiel rund 50 Prozent aller Pflegehaushalte den Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro einfach verfallen lassen. Die Bürokratie überfordere die Menschen.

Der Pflegebevollmächtigte hofft, dass Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) sein Reformkonzept im Zusammenhang mit der Weiterentwicklung der Pflegeversicherung aufgreifen wird. Doch auch die Mühlen der Gesetzgebung mahlen bekanntlich langsam.

Bis die Reformpläne umgesetzt sind, sollten Pflegeversicherte und ihre Angehörigen nicht auf Unterstützung verzichten, die Ihnen zusteht. Das Team von Alltagsbegleitung24 steht Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite.

Hier finden Sie einen Überblick, welche Leistungen Sie für die häusliche Pflege nutzen können.

Wir beraten Sie auch gerne persönlich über unsere Betreuungs- und Entlastungsleistungen sowie die Möglichkeiten der Verhinderungspflege.

Sie haben weitere Fragen?

Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren, und vereinbaren Sie direkt ein kostenfreies Beratungsgespräch unter 0351 – 270464224 oder per E-Mail an kontakt@alltagsbegleitung24.de.

  • kompetente Beratung
  • keine Vorkasse nötig
  • Hilfe bei allen Formalitäten
  • anerkannter Pflegedienst
  • kassenunabhängig
  • geschultes Personal
  • freundlich & engagiert

Jetzt unverbindlich informieren:

Mo.-Fr. 8-18 Uhr

Rückruf anfordern

Entlastungspflege Dresden Verhinderungspflege Alltagsbelgeitung24

Telefonisch sind wir Mo.-Fr. von 8-18h für Sie erreichbar, Emails beantworten wir so schnell wie möglich.