Verhinderungspflege in Dresden und Umgebung

Auszeiten für pflegende Angehörige

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Alltagsbegleitung24 bietet Betreuungs- und Entlastungsleistungen sowie Verhinderungspflege in und um Dresden und Umgebung an.

Wir beraten Sie gern, helfen bei Bedarfsermittlung & Antragsstellung und bieten Pflegeleistungen an.

Wer ein Familienmitglied oder einen anderen nahestehenden Menschen zu Hause pflegt, ist meist rund um die Uhr abruf- und einsatzbereit. Doch was, wenn Sie selbst einmal Termine haben, plötzlich krank werden oder einfach eine kleine Auszeit brauchen? In diesem Fall können Sie Leistungen der Verhinderungspflege in Anspruch nehmen. Die Pflegekasse bezahlt für die Zeit Ihrer Abwesenheit eine Pflegevertretung, die Sie selbst festlegen können.

Unsere geschulten Fachkräfte unterstützen Sie gerne und nehmen Ihnen zeitweise die verantwortungsvollen Aufgaben der häuslichen Pflege ab – egal ob stundenweise, ein paar Tage oder mehrere Wochen am Stück. So können Sie sich eine verdiente Auszeit gönnen, während der Pflegebedürftige bestens versorgt ist.

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Kontaktieren Sie uns einfach für eine kostenlose Beratung unter 0351 – 270464224 oder per E-Mail an kontakt@alltagsbeleitung24.de.

Was ist Verhinderungspflege?

Verhinderungspflege beschreibt einen personellen Ersatz für die häusliche Pflege, wenn Sie als Hauptpflegender verhindert oder abwesend sind. Angehörige können eine Vertretung beauftragen, für einen bestimmten Zeitraum Ihre Funktion und Pflegeaufgaben in häuslicher Umgebung zu übernehmen. Das können sowohl Fachkräfte eines ambulanten Pflegedienstes sein als auch Verwandte, Nachbarn, Freunde oder andere nahestehende Personen.

Die Verhinderungspflege ist eine Leistung der Pflegeversicherung und wird bis zu einer gewissen Höhe und Dauer im Jahr von der Pflegekasse finanziert.

Die Leistungen und der Umfang der Verhinderungspflege sind in § 39 SGB XI Häusliche Pflege bei Verhinderung der Pflegeperson geregelt. Hier heißt es dazu:

„Ist eine Pflegeperson wegen Erholungsurlaubs, Krankheit oder aus anderen Gründen an der Pflege gehindert, übernimmt die Pflegekasse die nachgewiesenen Kosten einer notwendigen Ersatzpflege.“

Bei Alltagshilfe24 erfahren Sie, wie Sie die Verhinderungspflege nutzen können, wer Anspruch auf Ersatzleistungen hat und worauf Sie achten sollten.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Anspruch auf Verhinderungspflege haben alle Pflegebedürftigen der Pflegegrade 2 bis 5.
  • Vor Inanspruchnahme der Verhinderungspflege müssen Sie keinen Antrag stellen.
  • Die Kostenerstattung können Sie rückwirkend bei der Pflegekasse geltend machen.
  • Sie haben Anspruch auf bis zu sechs Wochen (42 Tage) Verhinderungspflege im Jahr.
  • Die Kostenübernahme für Verhinderungspflege ist auf maximal 1.612 Euro im Jahr begrenzt.

Wer kann Verhinderungspflege nutzen?

Verhinderungspflege steht allen Versicherten zu, die Leistungen der Pflegegrade 2 bis 5 erhalten und bereits seit mindestens sechs Monaten in häuslicher Umgebung von einer Privatperson versorgt werden. Der Beginn der Pflegezeit wird meist mit dem Zeitpunkt der Genehmigung der Pflegestufe gleichgesetzt.

Wichtig: Wird der Pflegebedürftige ausschließlich über einen Pflegedienst betreut und nicht von Angehörigen, finanziert die Versicherung keine Ersatzpflege.

Im Pflegegrad 1 haben Sie zwar ebenfalls keinen Anspruch auf Verhinderungspflege, können aber den Entlastungsbetrag für eine Vertretung heranziehen.

Checkliste: Diese Voraussetzungen müssen für die Verhinderungspflege erfüllt sein:

  • Es muss mindestens der Pflegegrad 2 vorliegen.
  • Der zu Pflegende muss seit mindestens sechs Monaten zu Hause versorgt werden.
  • Die Pflege muss hauptsächlich von privaten Personen wie Angehörigen, Nachbarn oder Freunden ausgeführt werden.

Wie hoch sind die Erstattungen für Verhinderungspflege?

In den Pflegegraden 2 bis 5 stehen Ihnen für eine Pflegevertretung maximal 1.612 Euro im Jahr zu.

Es gibt allerdings eine Besonderheit: Beauftragen Sie mit der Ersatzpflege einen nahen Verwandten oder eine Person, die mit dem Pflegebedürftigen zusammenlebt, beläuft sich die Kostenerstattung auf den 1,5-fachen Betrag des Pflegegeldes. Verdienstausfälle oder Fahrtkosten können dabei zusätzlich angerechnet werden.

Gut zu wissen

Wenn Sie vor der Inanspruchnahme der Verhinderungspflege bereits Pflegegeld oder Kombinationsleistungen erhalten, werden 50 Prozent des Pflegegeldes während der Verhinderungspflegezeit weiterbezahlt.

Kann ich Verhinderungspflege rückwirkend beantragen?

Nicht immer ist vorhersehbar, wann Sie einen Pflegeersatz brauchen. Deshalb müssen Leistungen der Verhinderungspflege nicht zwingend im Voraus beantragt und von der Pflegekasse genehmigt werden. Stattdessen können Sie die Kostenerstattung für die Verhinderungspflege rückwirkend geltend machen, indem Sie bei der Pflegekasse nachträglich einen Antrag stellen.

Wichtig ist, dass Sie während der Verhinderungspflege alle Belege und Nachweise zu den Aufwendungen Ihrer Vertretung sammeln und diese später bei der Pflegekasse einreichen.

Das Antragsformular für die rückwirkende Verhinderungspflege stellen die zuständigen Pflegekassen in der Regel online zum kostenlosen Download bereit.

Auch wenn Ihre Abwesenheit längere Zeit im Voraus planbar ist – beispielsweise für einen Urlaub oder eine Kur –, können Sie Leistungen der Verhinderungspflege rückwirkend in Anspruch nehmen. Es empfiehlt sich allerdings, sich vorher mit der Pflegekasse in Verbindung zu setzen. So können Sie sich über die Höhe und Dauer der Leistungen umfassend beraten lassen.

Lassen Sie sich nicht von Formalitäten abhalten.

Wir unstützen Sie gern, unkompliziert und kompetent.

Welche Kosten für die Ersatzpflege werden erstattet?

Als Aufwendungen für die Verhinderungspflege gelten zum Beispiel Kosten für Pflegesachleistungen eines ambulanten Pflegedienstes, aber auch Verdienstausfälle und Fahrtkosten, die einer Privatperson für die Vertretung entstehen. Gibt es kurzfristig keine andere Möglichkeit, kann die Pflegekasse auch eine stationäre Unterbringung für die Kurzzeitpflege finanzieren.

Für die Verhinderungspflege rückwirkend erstattet werden in der Regel:

  • Kosten für ambulante Pflegedienste
  • Kosten für Ersatzpflegeperson aus dem persönlichen Umfeld
  • Fahrtkosten für Privatpersonen
  • Verdienstausfall von Privatpersonen
  • Kosten für eine stationäre Pflegeeinrichtung
Verhinderungspflege Dresden - Alltagsbegleitung24

Welche Leistungen zählen zur Verhinderungspflege?

Im Rahmen der Verhinderungspflege können Vertretungspersonen Tätigkeiten der Grundpflege und hauswirtschaftlichen Versorgung übernehmen.

Zur Grundpflege gehört zum Beispiel Hilfe bei der Körperpflege, bei den Mahlzeiten und bei der Mobilität.

Die hauswirtschaftliche Versorgung umfasst Tätigkeiten im Sinne einer alltäglichen Haushaltsführung. Dazu zählen beispielsweise Reinigungsarbeiten, Wäsche waschen, Einkaufen, Kochen, Abwaschen und das Wechseln der Bettwäsche. Ausgenommen sind Arbeiten, die nicht primär zur Versorgung und für das Wohlbefinden des Pflegebedürftigen notwendig sind, wie etwa Fenster putzen, Gardinen waschen oder Gartenarbeiten.

Wichtig: Eine medizinische Behandlung gehört nicht zu den Leistungen der Verhinderungspflege. Diese wird vom Arzt verordnet und muss von einer examinierten Pflegekraft durchgeführt werden. Medizinische Behandlungspflege ist eine Leistung nach Sozialgesetzbuch Fünf (SGB V). Die Kosten dafür trägt also die Krankenkasse.

Wie lange wird die Verhinderungspflege finanziert?

Der Anspruch auf Verhinderungspflege beträgt maximal sechs Wochen (42 Tage) im Jahr. Diese Zeit können Sie beliebig aufteilen und sowohl am Stück nutzen (beispielsweise für einen Urlaub, einen Kuraufenthalt oder eine Reha), als auch an einzelnen Tagen oder stundenweise, beispielsweise für einen Theaterbesuch, Friseurtermin oder Treffen mit Freunden.

Tipp: Nutzen Sie die Verhinderungspflege stundenweise

Menschen, die sich um ein pflegebedürftiges Familienmitglied kümmern, achten oft wenig auf ihre eigene Gesundheit und muten sich mehr zu, als ihnen gut tut. Umso wichtiger ist es, dass Sie sich regelmäßig kleinere Auszeiten gönnen, um neue Kraft für den Alltag und die verantwortungsvolle Pflege zu tanken.

Genau dafür bietet es sich an, die Verhinderungspflege stundenweise zu nutzen. Solange Sie diese nicht länger als acht Stunden in Anspruch nehmen, wird Ihnen von der Pflegekasse kein ganzer Tag für die Ersatzpflege angerechnet.

Gut zu wissen

Als pflegender Angehörigen müssen Sie nicht zwingend einen Grund für die Inanspruchnahme einer Verhinderungspflege angeben – egal, ob Sie die Verhinderungspflege stundenweise nutzen oder längere Zeit als Urlaubvertretung.

Wer darf Verhinderungspflege leisten?

Da sich die Aufgaben der Verhinderungspflege lediglich auf die Grundpflege beschränken, muss die Vertretung keine ausgebildete oder geschulte Fachkraft sein. Allerdings ist bei weitem nicht jeder für die Ersatzpflege geeignet.

Überlegen Sie sich im Vorfeld gut, wer Sie im Falle einer Verhinderung ersetzen und sich angemessen um Ihren pflegebedürftigen Angehörigen kümmern kann.

Verhinderungspflege durch Angehörige

Es kann von Vorteil sein, wenn eine bereits bekannte Person aus dem persönlichen Umfeld die Pflegevertretung übernimmt. Nahestehende Verwandte, Nachbarn oder andere vertraute Bezugspersonen finden oft leichter Zugang zum Pflegebedürftigen.

Beauftragen Sie einen Angehörigen, der bis zum zweiten Grad mit dem Pflegebedürftigen verwandt ist (zum Beispiel der Ehepartner, Eltern, Großeltern, Kinder) oder mit ihm zusammenlebt, erhalten Sie für die Verhinderungspflege Leistungen in Höhe des 1,5-fachen monatlichen Pflegegeldes.

Verhinderungspflege durch ambulante Pflegedienste

Es gibt in Ihrem persönlichen Umfeld niemanden, der sich während Ihrer Abwesenheit angemessen um die zu pflegende Person kümmern kann? Oder möchten Sie Verwandte, Nachbarn und Freunde nicht mit dieser verantwortungsvollen, womöglich auch körperlich anstrengenden Aufgabe belasten?

Dann ist professionelle Unterstützung durch einen ambulanten Pflegedienst für alle Beteiligten eine sinnvolle Lösung. Unsere geschulten Fachkräfte von Alltagsbegleitung24 bringen die notwendigen Kenntnisse und Erfahrungen mit, um Ihren pflegebedürftigen Angehörigen optimal zu versorgen.

Verhinderungspflege in einer stationären Einrichtung

Verhinderungspflege ist darauf ausgelegt, dass Pflegebedürftige weiterhin in ihrer gewohnten Umgebung bleiben können, wenn Angehörige vorübergehend ausfallen. Manchmal ist es jedoch ziemlich schwierig, kurzfristig eine verlässliche Vertretung für die häusliche Pflege zu finden.

In solchen Fällen kann der Pflegebedürftige vorübergehend auch in einer Einrichtung für die Kurzzeitpflege beziehungsweise in einem Pflegeheim untergebracht werden. Die Finanzierung der Pflege bleibt gesichert, weil Leistungen der Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege kombinierbar sind.

Wir sind für Sie da. Damit Sie mal weg können.

Kontaktieren Sie uns für eine kostenlose Beratung unter 0351 – 270464224 per E-Mail an kontakt@alltagsbegleitung24.de.

Gönnen Sie sich eine Pause

Verhinderungspflege ist für betreuende Angehörige eine Chance, sich selbst etwas Gutes zu tun. Mit unserem erfahrenen Team können Sie sich sorglos eine Auszeit nehmen, um mit neuer Energie und Gelassenheit in den Pflegealltag zurückzukehren. Wir geben Ihnen Zeit für mehr Lebensqualität.

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