Stundenweise Verhinderungspflege ohne Pflegegeld-Kürzungen

Für pflegende Angehörige ist es wichtig, sich gelegentlich eine Auszeit vom verantwortungsvollen Pflegealltag zu nehmen. Dafür bietet sich die stundenweise Verhinderungspflege an. Wir klären, wie Sie von einer kurzzeitigen Ersatzpflege besonders profitieren können.

Wer einen Angehörigen zu Hause pflegt, achtet oft weniger auf seine eigene Gesundheit und seine Bedürfnisse. Das kann auf lange Sicht Folgen haben. Gereiztheit, Schlafstörungen und Antriebslosigkeit sind häufige Begleiterscheinungen im stressigen Pflegealltag und erste Anzeichen für Überlastung. Damit es gar nicht erst so weit kommt, brauchen pflegende Angehörige regelmäßig kleine Auszeiten. Die Pflegekasse finanziert dafür eine Ersatzpflegeperson, die Sie selbst bestimmen können. Besonders lohnt es sich, wenn Sie diese Verhinderungspflege stundenweise nutzen. Denn dann wird Ihnen das Pflegegeld für die Zeit der Vertretung nicht gekürzt.

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Verhinderungspflege ohne Kürzungen des Pflegegeldes

Jede*r Versicherte in häuslicher Pflege hat ab Pflegestufe 2 Anspruch auf eine Pflegevertretung, wenn die Hauptpflegeperson zeitweise verhindert oder abwesend ist. Für die Zeit der Vertretung erhält der Versicherte jedoch in der Regel nur 50 Prozent seines regulären Pflegegeldes. Diese Kürzungen können Sie bei der stundenweisen Verhinderungspflege umgehen, da diese nicht als Pflegesachleistung angerechnet wird.

Einzige Voraussetzung ist, dass Sie die Verhinderungspflege maximal acht Stunden am Stück in Anspruch nehmen.

Diese Zeit können pflegende Angehörige frei gestalten und gezielt für sich nutzen – sei es bei einem Ausflug ins Grüne, einem Abendessen mit Freunden oder einem Besuch beim Friseur. Auch in vielen anderen Alltagssituationen ist eine stundenweise Verhinderungspflege möglich und sinnvoll, etwa wenn Sie einen Arzttermin haben, Behördengänge erledigen müssen oder kurzfristig einem Arbeitskollegen aushelfen möchten.

In all diesen Situationen gilt: Wenn Sie nicht länger als acht Stunden verhindert sind, steht dem Versicherten weiterhin volles Pflegegeld zu.

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Wann gelten Ersatzleistungen als stundenweise Verhinderungspflege?

Wenn Sie die Verhinderungspflege stundenweise nutzen möchten, sollten Sie eine Bedingung unbedingt beachten: Für die Berechnungsgrundlage ist entscheidend, wie lange Sie tatsächlich abwesend sind – nicht, wie lange ein Pflegedienst oder eine Privatperson die Verhinderungspflege ausübt.

An einem Fallbeispiel wird diese Regelung deutlicher:

Sie gönnen sich eine Pause vom Pflegealltag und planen mit einer Freundin einen Ausflug in die Therme. Während Ihrer Abwesenheit beauftragen Sie eine Ersatzpflegeperson, die dreimal für jeweils eine Stunde Ihre Pflegeaufgaben in häuslicher Umgebung übernimmt. Diese Vertretung leistet also insgesamt drei Stunden Verhinderungspflege.

Für den Aufenthalt in der Therme inklusive Hin- und Rückfahrt sind Sie allerdings insgesamt neun Stunden außer Haus. Diese Zeit wird als Berechnungsgrundlage herangezogen. Obwohl Ihre Vertretung nur drei Stunden Ersatzleistungen erbracht hat, werden also neun Stunden Freizeit als reguläre Verhinderungspflege angerechnet. Somit erhält der Versicherte für die Vertretungszeit nur die Hälfte des Pflegegeldes und die neun Stunden werden von der Verhinderungspflegezeit (maximal sechs Wochen beziehungsweise 42 Tagen im Jahr) abgezogen.

Tipp: Wenn Sie voraussichtlich länger als acht Stunden verhindert sind, aber nicht durchgängig eine Vertretung für die häusliche Pflege brauchen – wie im Fallbeispiel beschrieben – sollten Sie bei der Beantragung der Verhinderungspflege auch nur die Stunden angeben, in denen Sie den Pflegeersatz tatsächlich in Anspruch nehmen möchten und dieser Leistungen erbringen soll.

So beantragen Sie stundenweise Verhinderungspflege

Damit Ihnen die Kosten für die Pflegevertretung erstattet werden, muss der Versicherte oder eine von ihm bevollmächtigte Person die Verhinderungspflege bei seiner Pflegekasse beantragen. Wenn Sie Ihre Abwesenheit längerfristig planen können, bietet es sich an, den Antrag im Vorfeld zu stellen. Da aber auch sehr spontan ein Ersatz für die häusliche Pflege notwendig werden kann, können die Leistungen für die stundenweise Verhinderungspflege auch rückwirkend beantragt werden.

Das Antragsformular stellen die meisten Pflegekassen online zum kostenlosen Download bereit – so beispielsweise die AOK und Barmer. In der Regel müssen Sie dabei nur „stundenweise Verhinderungspflege“ ankreuzen und gegebenenfalls die voraussichtliche Dauer ihrer Abwesenheit angeben.

Das Wichtigste im Überblick

  • Stundenweise Verhinderungspflege ist auf maximal acht Stunden begrenzt.
  • Entscheidend ist die Dauer Ihrer Abwesenheit, nicht die Zeit der erbrachten Ersatzpflegeleistungen.
  • Das Pflegegeld wird nicht gekürzt, wenn Sie weniger als acht Stunden außer Haus sind.
  • Bei der Beantragung müssen Sie keine konkreten Gründe für Ihre Verhinderung angegeben und können die Zeit der Ersatzpflege frei gestalten.
  • Der Antrag kann auch rückwirkend bei der Pflegekasse gestellt werden.

Nutzen Sie die Vorteile der stundenweisen Verhinderungspflege

Stundenweise Verhinderungspflege bietet pflegenden Angehörigen Gelegenheit, sich selbst etwas Gutes tun. So starten Sie mit neuer Energie und mehr Gelassenheit in den verantwortungsvollen Pflegealltag – und davon profitiert am Ende auch der Pflegebedürftige.

Wenn Sie Ihre Pflegeaufgaben stundenweise abgeben möchten, hilft Ihnen das Team von Alltagsbegleitung24 gerne als Vertretung aus. Unsere erfahrenen Mitarbeiter unterstützen Sie bei Bedarf natürlich auch in der regulären Verhinderungspflege, wenn Sie einmal länger als acht Stunden am Stück durchatmen möchten.

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