Abtretungserklärung für zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen

Entlastungsleistungen und Verhinderungspflege müssen Sie in der Regel zunächst aus eigener Tasche zahlen. Mit einer Abtretungserklärung ersparen Sie sich die Vorkasse und den Papierkram.

Wer Entlastungsleistungen oder Verhinderungspflege (auch Ersatzpflege) in Anspruch nimmt, muss in der Regel in Vorleistung gehen und die Rechnungen zunächst selbst bezahlen. Das ist in vielen Haushalten mit einem pflegebedürftigen Menschen eine finanzielle Herausforderung – immerhin ist die häusliche Pflege an sich schon sehr teuer. Eine Abtretungserklärung kann Abhilfe schaffen

Abtretungserklärung für Betreuungs- und Entlastungleistung - Alltagsbegleitung24

Nutzen Sie den Entlastungsbetrag ohne Vorkasse

Sowohl Betreuungs- und Entlastungsleistungen als auch die Verhinderungspflege werden von der Pflegekasse bis zu einem gewissen Betrag finanziert. Für die Verhinderungspflege steht Versicherten ein Budget von 1.612 Euro im Jahr zur Verfügung. Für zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen können Sie monatlich 125 Euro in Anspruch nehmen.

In beiden Fällen handelt es sich jedoch um Erstattungsleistungen. Das heißt, Sie treten als Versicherter erst einmal in Vorkasse. Die Kosten werden Ihnen von der Pflegekasse rückwirkend gegen Vorlage einer Rechnung oder Quittung erstattet.

Da die Vorfinanzierung und das bürokratische Prozedere vor allem ältere Versicherte überfordern und verunsichern können, haben sich in der Praxis sogenannte Abtretungserklärungen bewährt.

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Was ist eine Abtretungserklärung?

Mit einer Abtretungserklärung können Verssicherte den Anspruch an die zuständigen Pflegedienste übertragen und dem Dienstleister den Datenaustausch mit der Pflegeversicherung gestatten. Die Pflegekasse rechnet dann direkt mit Ihrem Leistungsanbieter ab und überweist den Zuschuss für die genutzten Leistungen an den Anbieter.

Eine Abtretungserklärung bietet Pflegeversicherten einige Vorteile:

  • Sie müssen nicht in Vorleistung gehen.
  • Sie müssen keine Rechnungen einreichen, da der Leistungserbringer direkt mit der Pflegekasse abrechnet.
  • Sie haben keinen Schriftkram zu erledigen.
  • Die Pflegekasse kann direkt prüfen, ob der Anbieter nach dem geltenden Landesrecht zugelassen ist und die Kosten tatsächlich erstattet werden können.

Wie erteile ich eine Abtretungserklärung?

Für die Abtretungserklärung können Sie online Musterformulare herunterladen. In der Regel stellen Pflegekassen entsprechende Dokumente kostenlos zum Download bereit.

Die unterschriebene Erklärung überlassen Sie dann Ihrem Pflegedienstleister, der alles andere mit Ihrer Pflegeversicherung regelt.

Nachteile einer Abtretungserklärung

Eine Abtretungserklärung kann auch einige Nachteile mit sich bringen. Folgende Punkte sollten Ihnen bewusst sein, bevor Sie eine Abtretungserklärung unterschreiben:

  • In der Regel erhalten Sie keinen Nachweis über die abgerechneten Leistungen. Sie wissen also nicht, wie viele Stunden zu welchem Betrag abgerechnet wurden.
  • Sie haben keine Übersicht und Kontrolle über die verbrauchten Gelder.
  • Sie können nur einen Dienstleister in Anspruch nehmen – und zwar den, für den Sie die Abtretungsvereinbarung unterschrieben haben.
  • Sie sind an einen Anbieter gebunden und auf dessen Leistungsspektrum beschränkt.

Testen Sie die Vorteile einer Abtretungserklärung

Ob für Sie die Vorteile einer Abtretungserklärung überwiegen, können Sie einfach unverbindlich ausprobieren. Eine Abtretungserklärung kann jederzeit aufgehoben werden. Dafür verfassen Sie einfach schriftlich einen formlosen Widerruf. Diesen händigen Sie Ihrem Dienstleister aus und reichen ihn am besten auch bei Ihrer Pflegekasse ein. Behalten Sie in jedem Fall eine Kopie, um im Zweifelsfall nachweisen zu können, dass Sie die Abtretungserklärung widerrufen haben.
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Tipps für die Kostenerstattung ohne Abtretungserklärung

Möchten Sie keine Abtretungserklärung nutzen, haben wir noch ein paar Tipps, damit bei der Kostenerstattung trotzdem alles reibungslos läuft.

  • Klären Sie vor Inanspruchnahme einer Leistung mit Ihrer Pflegeversicherung ab, ob der ausgewählte Dienstleister nach geltendem Landesrecht eine Zulassung hat. Nur dann werden die Kosten von der Pflegekasse erstattet.
  • Vergleichen Sie die Angebote der einzelnen Dienstleister.
  • Prüfen Sie Rechnungen und achten Sie darauf, dass Sie den monatlichen Entlastungsbetrag (125 Euro) beziehungsweise das Budget für die Verhinderungspflege (jährlich 1.612 Euro) nicht überschreiten.
  • Einige Pflegedienste legen beim Unterzeichnen des ambulanten Pflegevertrags auch gleich eine Abtretungserklärung vor. Achten Sie darauf, dass Sie diese nicht versehentlich unterzeichnen.

Fazit

Wenn Sie eine Entlastungsleistung oder Verhinderungspflege mit einem qualifizierten Dienstleister ausgehandelt haben, kann eine Abtretungserklärung sinnvoll und praktisch sein.

Wie so oft gibt es aber auch in dieser Branche schwarze Schafe, die falsch abrechnen, und dadurch seriöse Anbieter in Mitleidenschaft ziehen. Wenn Sie eine Abtretungserklärung erteilen möchten, sollten Sie Ihren Leistungserbringer also besonders sorgfältig auswählen und sich nur an vertrauenswürdige Anbieter wenden.

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