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Entlastungsleistungen und Verhinderungspflege müssen Sie in der Regel zunächst aus eigener Tasche zahlen. Mit einer Abtretungserklärung ersparen Sie sich die Vorkasse und den Papierkram.
Inhaltsverzeichnis
Wer Entlastungsleistungen oder Verhinderungspflege (auch Ersatzpflege) in Anspruch nimmt, muss in der Regel in Vorleistung gehen und die Rechnungen zunächst selbst bezahlen. Das ist in vielen Haushalten mit einem pflegebedürftigen Menschen eine finanzielle Herausforderung – immerhin ist die häusliche Pflege an sich schon sehr teuer. Eine Abtretungserklärung kann Abhilfe schaffen
Sowohl Betreuungs- und Entlastungsleistungen als auch die Verhinderungspflege werden von der Pflegekasse bis zu einem gewissen Betrag finanziert. Für die Verhinderungspflege steht Versicherten ein Budget von 1.612 Euro im Jahr zur Verfügung. Für zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen können Sie monatlich 125 Euro in Anspruch nehmen.
In beiden Fällen handelt es sich jedoch um Erstattungsleistungen. Das heißt, Sie treten als Versicherter erst einmal in Vorkasse. Die Kosten werden Ihnen von der Pflegekasse rückwirkend gegen Vorlage einer Rechnung oder Quittung erstattet.
Da die Vorfinanzierung und das bürokratische Prozedere vor allem ältere Versicherte überfordern und verunsichern können, haben sich in der Praxis sogenannte Abtretungserklärungen bewährt.
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Mit einer Abtretungserklärung können Verssicherte den Anspruch an die zuständigen Pflegedienste übertragen und dem Dienstleister den Datenaustausch mit der Pflegeversicherung gestatten. Die Pflegekasse rechnet dann direkt mit Ihrem Leistungsanbieter ab und überweist den Zuschuss für die genutzten Leistungen an den Anbieter.
Für die Abtretungserklärung können Sie online Musterformulare herunterladen. In der Regel stellen Pflegekassen entsprechende Dokumente kostenlos zum Download bereit.
Die unterschriebene Erklärung überlassen Sie dann Ihrem Pflegedienstleister, der alles andere mit Ihrer Pflegeversicherung regelt.
Eine Abtretungserklärung kann auch einige Nachteile mit sich bringen. Folgende Punkte sollten Ihnen bewusst sein, bevor Sie eine Abtretungserklärung unterschreiben:
Ob für Sie die Vorteile einer Abtretungserklärung überwiegen, können Sie einfach unverbindlich ausprobieren. Eine Abtretungserklärung kann jederzeit aufgehoben werden. Dafür verfassen Sie einfach schriftlich einen formlosen Widerruf. Diesen händigen Sie Ihrem Dienstleister aus und reichen ihn am besten auch bei Ihrer Pflegekasse ein. Behalten Sie in jedem Fall eine Kopie, um im Zweifelsfall nachweisen zu können, dass Sie die Abtretungserklärung widerrufen haben.
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Möchten Sie keine Abtretungserklärung nutzen, haben wir noch ein paar Tipps, damit bei der Kostenerstattung trotzdem alles reibungslos läuft.
Wenn Sie eine Entlastungsleistung oder Verhinderungspflege mit einem qualifizierten Dienstleister ausgehandelt haben, kann eine Abtretungserklärung sinnvoll und praktisch sein.
Wie so oft gibt es aber auch in dieser Branche schwarze Schafe, die falsch abrechnen, und dadurch seriöse Anbieter in Mitleidenschaft ziehen. Wenn Sie eine Abtretungserklärung erteilen möchten, sollten Sie Ihren Leistungserbringer also besonders sorgfältig auswählen und sich nur an vertrauenswürdige Anbieter wenden.
Sie suchen noch professionelle Unterstützung für die häusliche Pflege in Dresden und Umgebung? Das Team von Alltagshilfe24 steht Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite.
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