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Unser geschultes Team unterstützt Sie individuell und zuverlässig bei den vielfältigen Aufgaben der häuslichen Pflege.
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Pflegekassen finanzieren unzählige Leistungen und Hilfsangebote für die häusliche Pflege, die Versicherte und ihre Angehörigen im Alltag unterstützen. Doch welche Leistungen stehen Ihnen zu und wie können Sie diese nutzen? Wir geben Ihnen einen Überblick.
Inhaltsverzeichnis
Pflegebedürftige, die zu Hause und ambulant versorgt werden, haben Anspruch auf zahlreiche, teils kombinierbare Einzelleistungen von der Pflegekasse. Viele Angebote bleiben jedoch ungenutzt, weil Versicherte und pflegende Angehörige nicht wissen, auf welche Leistungen sie Anspruch haben. Mit unserer Leistungsübersicht möchten wir Ihnen einen kleinen Leitfaden an die Hand geben.
Unser geschultes Team unterstützt Sie individuell und zuverlässig bei den vielfältigen Aufgaben der häuslichen Pflege.
Wird die Pflege zu Hause sichergestellt, beispielsweise durch Angehörige oder eine 24-Stunden-Pflege, steht Versicherten ab Pflegegrad 2 ein monatliches Pflegegeld zu. Dieses wird direkt an die pflegebedürftige Person gezahlt, die das Geld meist als finanzielle Anerkennung an die Pflegeperson weitergibt. Die Höhe des Pflegegeldes hängt vom Pflegegrad ab.
Ambulante Pflegedienste können Angehörige bei der häuslichen Pflege unterstützen. Versicherte ab Pflegegrad 2 haben in ambulanter Pflege Anspruch auf sogenannte Pflegesachleistungen. Das sind beispielsweise grundpflegerische Tätigkeiten wie Hilfe bei der Körperpflege oder der hauswirtschaftlichen Versorgung. Die Höhe der von der Pflegekasse finanzierten Leistungen richtet sich nach dem vorhandenen Pflegegrad. Versicherte der Pflegegrade 2 bis 5 können mit den Pflegesachleistungen auch selbstständige Pflegekräfte (Einzelpflegekräfte wie zum Beispiel Altenpfleger*innen oder Altenpflegehelfer*innen) finanzieren. Die Abrechnung erfolgt zwischen der zugelassenen Einzelpflegekraft und der Pflegekasse. Wer die Pflegesachleistungen nicht aufbraucht, kann bis zu 40 Prozent davon für Angebote zur Unterstützung im Alltag nutzen.
Pflegegeld und ambulante Pflegesachleistungen können auch gleichzeitig in Anspruch genommen. Allerdings verändert sich dadurch die Berechnungsgrundlage für das Pflegegeld, sodass Versicherte einen geringeren monatlichen Betrag erhalten. Wie Sie die Leistungen konkret kombinieren können, zeigt der Pflegeleistungs-Helfer vom Bundesgesundheitsministerium.
Jeder pflegebedürftigen Person ab Pflegegrad 1 stehen zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen zu. Die Pflegekasse finanziert Angebote zur Unterstützung im Alltag mit dem Entlastungsbetrag in Höhe von monatlich 125 Euro. Dieser soll Leistungen finanzieren, die einerseits zur Förderung und dem Erhalt der Selbstständigkeit des Pflegebedürftigen beitragen und andererseits pflegende Angehörige entlasten. Zu Betreuungs- und Entlastungsleistungen zählen beispielsweise Botengänge und Fahrdienste, Hilfe im Haushalt, aber auch Betreuungsangebote wie Lese- oder Bewegungsgruppen. Die Kosten dieser Leistungen werden rückwirkend erstattet.
Tipp: Alltagsbegleitung24 ist ein nach Landesrecht qualifizierter und anerkannter Anbieter für Betreuungs- und Entlastungsleistungen. Unsere geschulten Mitarbeiter unterstützen Sie gerne und bieten individuelle Hilfe für die häusliche Pflege in Dresden und Umgebung.
Ist die Hauptpflegeperson kurzfristig verhindert oder fällt beispielsweise wegen Krankheit oder Urlaub längere Zeit aus, haben Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 Anspruch auf Verhinderungspflege. Voraussetzung ist, dass der oder die Pflegeversicherte bereits seit mindestens sechs Monaten zu Hause versorgt wird. Die Pflegekasse finanziert einen Pflegeersatz für maximal sechs Wochen (42 Tage) und bis zu einem Kostenaufwand von 1.612 Euro im Jahr. Pflegende Angehörige können die Verhinderungspflege stundenweise, mehrere Tage oder auch Wochen am Stück nutzen. Vertretungsleistungen können auch mit der Kurzzeitpflege kombiniert werden, wenn diese nicht vollständig genutzt wurde.
Tipp: Für die professionelle Ersatzpflege ist das Team von Alltagsbegleitung24 in Dresden und Umgebung* auch kurzfristig abruf- und einsatzbereit.
Ist die Pflege zu Hause zeitweise nicht möglich – etwa wenn der pflegende Angehörige kurzfristig verhindert ist und auf die Schnelle keinen Ersatz für die häusliche Pflege findet – haben Versicherte ab Pflegegrad 2 Anspruch auf Kurzzeitpflege in einer Pflegeeinrichtung. Die vollstationäre Unterbringung und Versorgung ist auf eine Dauer von maximal 56 Tage pro Jahr begrenzt und wird mit bis zu 1.612 Euro bezuschusst. Wer die 56 Tage nicht vollständig nutzt, kann die restliche Zeit auf die Verhinderungspflege umlagern.
Zur Entlastung der pflegenden Angehörigen können Pflegebedürftige zeitweise auch in Einrichtungen der Tages- und/ oder Nachtpflege versorgt werden. Diese teilstationäre Versorgung und Betreuung in einer Pflegeeinrichtung kann mit dem Entlastungsbetrag (monatlich 125 Euro) finanziert werden.
Barrierefreiheit im eigenen Zuhause gewinnt mit zunehmendem Alter an Bedeutung und wird bei häuslicher Pflege wichtiger denn je. Damit es mit dem Treppensteigen und Duschen auch bei abnehmender Mobilität noch klappt, stehen Pflegebedürftigen einmalig bis zu 4.000 Euro für die Anpassung des Wohnumfeldes zu. Finanziert werden Maßnahmen, die die häusliche Pflege ermöglichen, erleichtern oder zu mehr Selbstständigkeit der pflegebedürftigen Person beitragen, etwa durch den Einbau eines Treppenlifts, die Beseitigung von Schwellen, Stufen und Unebenheiten oder den Umbau zum barrierefreien Bad. Wer einen höheren Pflegegrad erhält, hat erneut Anspruch auf bis zu 4.000 Euro. Leben bis zu vier Pflegebedürftige unter einem Dach, erhält jeder Bewohner mit Pflegegrad diesen Zuschuss.
Pflegebedürftige ab Pflegegrad 1 können kostenlose Hilfsmittel im Wert von 40 Euro pro Monat erhalten. Die Pflegeversicherung übernimmt Kosten von Geräten und Sachmitteln, die zur häuslichen Pflege notwendig sind oder diese erleichtern. Dazu zählen etwa Einmalhandschuhe, Mundschutz oder Hände- und Flächendesinfektionsmittel.
Wenn die pflegebedürftige Person öfter alleine zu Hause ist, steigt das Unfallrisiko. Deswegen wird auch ein Hausnotruf in der Basisvariante finanziert. Die Pflegekasse zahlt für die Einrichtung des Systems einmalig 10,49 Euro und monatlich 23 Euro für den laufenden Betrieb.
Bei einigen Hilfsmitteln besteht die Möglichkeit, diese vom Arzt per Rezept verordnen und von der Krankenkasse finanzieren zu lassen. Das gilt beispielsweise für E-Rollstühle und Badewannenlifter.
Die Pflegekassen sind verpflichtet, für pflegende Angehörige und ehrenamtliche Pflegehelfer regelmäßig kostenfreie Pflegekurse anzubieten. Diese Kurse werden zum Teil in Zusammenarbeit mit Verbänden der freien Wohlfahrtspflege, mit Volkshochschulen, der Nachbarschaftshilfe oder Bildungsvereinen organisiert. Sie bieten praktische Anleitung und Informationen, aber auch Beratung und Unterstützung zu vielen Themen rund um die häusliche Pflege. Die Schulung kann auf Wunsch auch in der häuslichen Umgebung des Pflegebedürftigen stattfinden.
Sie merken schon: An unterstützenden Angeboten für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen mangelt es nicht. Die Vielzahl der Möglichkeiten und bürokratischen Fallstricke bei der Beantragung schrecken jedoch viele Versicherte ab. Wie der Pflegebevollmächtigte der Bundesregierung das Leistungssystem vereinfachen und bürokratische Hürden abbauen will, erfahren Sie in diesem Beitrag.
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